Allgemeine Geschäftsbedingungen der Forum Finanzplanung GmbH (Stand: August 2018)
- Allgemeine Bestimmungen: Die Forum Finanzplanung GmbH, nachstehend FoFi genannt, übernimmt Aufträge zur Recherche von Hintergrundinformationen von juristischen Personen, Gewerbetreibenden, Selbstständigen und Privatpersonen und erteilt entsprechende Auskünfte. Die Informationen können von der FoFi selbst ermittelt worden sein oder von Dritten ganz oder teilweise zur Verfügung gestellt werden. Auskünfte sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen Dritten nicht bekannt gegeben werden. Das gilt insbesondere für die Auskunftsinformationen des Auftraggebers. Grundsätzlich ist die FoFi nicht zur Annahme von Aufträgen verpflichtet. Die FoFi nimmt nur Aufträge von Personen an, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln und ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ermittlungsaufträge sind Dienstverträge; die FoFi schuldet hinsichtlich des jeweils gewünschten Ermittlungsergebnisses keinen Erfolg.
- Aufträge: Beide Vertragspartner verpflichten sich, über den Auftrag und die Durchführungsart Stillschweigen zu bewahren. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die FoFi nach pflichtgemäßem Ermessen und den jeweils zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Insoweit ist die FoFi nicht an die Weisungen des Auftraggebers bezüglich der Art und Weise der Auftragsbearbeitung gebunden. Mit Übersendung eines Auftrags erklärt der Auftraggeber sein berechtigtes Interesse. Im Rahmen eines Auftrags darf die FoFi nicht gegen die Interessen des Auftraggebers tätig werden. Ergibt sich im Laufe der Auftragsdurchführung eine solche Interessenskollision, so darf die FoFI unter Hinweis darauf den Auftrag zurückgeben. Die FoFi wird dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung zusenden. Mit der Übersendung dieser gilt der Auftrag als angenommen.
- Ermittlungsergebnisse: Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich FoFi mindestens einen Ermittlungsbericht in schriftlicher Form pro Auftrag zu erbringen. Dies erfolgt zeitnah nach Auftragsbestätigung durch die FoFi. Alle Berichte der FoFi werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt und sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln. Anmerkungen oder Reklamationen sind binnen zwei Wochen nach Erhalt des Berichtes durch den Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Die von FoFi erstellten Berichte sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Die Weitergabe eines Berichts an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der FoFi. Die Zustimmung zur Weiterleitung eines Berichts an Dritte kann durch die FoFi verweigert werden, wenn dadurch schutzwürdige Interessen anderer beeinträchtigt würden. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichts an Dritte. Die FoFi ist nicht verpflichtet, dem Auftraggeber irgendeine Aufklärung oder Erklärung über Informationsquellen zu geben, welche für die Bearbeitung oder Informationsbeschaffung genutzt wurden.
- Vergütung: Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Preis pro Ermittlungsanfrage. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Zahlungen sind bis 14 Tage nach Rechnungseingang ausschließlich auf das in der Rechnung benannte Konto der FoFi zu leisten. Nicht eingetretene Erfolgswünsche entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlung der Rechnung an die FoFi.
- Haftung: Die FoFi führt übernommene Aufträge mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt aus. Der Ersatz von Schäden des Auftraggebers ist, auch in Fällen der groben Fahrlässigkeit, grundsätzlich ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall der Erfolglosigkeit und des Leistungsverzuges. Ansonsten haftet die FoFi nur für Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung für Verschulden von Personen ausgeschlossen, denen sich die FoFi zur Erfüllung übernommener Verpflichtungen bedient. Die FoFi weist ihre Auftraggeber ausdrücklich insbesondere darauf hin, dass fehlerhafte Auskünfte keinerlei Haftung der FoFi und ihrer Erfüllungsgehilfen begründen.
- Datenschutz: Unter Bezugnahme der aktuell geltenden Datenschutzbestimmungen, findet die gesamte Auftragsabwicklung stets unter Einhaltung und Beachtung der selbigen statt. Die FoFi wird in diesem Zusammenhang alle technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Weiterhin verpflichtet sich die FoFi, dass keine Weiterleitung oder elektronische Übermittlung mitgeteilter und erlangter Daten bzw. Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers an Dritte erfolgt. Die der FoFi seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten sowie alle selbst erlangten Informationen werden nicht nur absolut diskret und vertraulich behandelt, sondern darüber hinaus lediglich zur Auftragsabwicklung genutzt und nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht länger als notwendig gespeichert. Es werden lediglich die persönlichen Kundendaten des Auftraggebers intern gespeichert. Die FoFi weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass nach Auftragsbeendigung der Auftraggeber alle der FoFi zur Verfügung gestellten Daten und die selbst erlangten Informationen bezüglich der Zielperson zurück- bzw. ausgehändigt erhält.
- Gericht/Rechtswahl/Schriftform: Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich niedergelegt und durch die FoFi schriftlich bestätigt worden sind. Vorstehende Regelung gilt auch für die Abbedingung der Textform durch die Parteien. Mündliche Nebenabreden und/oder Änderungen sind nichtig. Für den Vertrag gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen der FoFi, andere Bedingungen werden grundsätzlich nicht Vertragsinhalt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin-Schöneberg.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine dieser Bestimmungen oder Teile hiervon unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Parteien in einem solchen Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame, durchführbare und dem Sinn und Zweck des Vertrags entsprechende Bestimmung zu ersetzen. Gleiches gilt für Regelungslücken.