Gläubiger müssen nicht auf Forderungen verzichten, nur weil ihr Schuldner verstorben ist. Es kann sinnvoll sein, bei einem positiven Nachlasswert Erben ausfindig zu machen, wenn keine Hinterbliebenen bekannt sind. In anderen Fällen gibt es zwar ein Testament oder einen Erbvertrag, aber die begünstigte Person ist nicht ohne Weiteres aufzuspüren.

Wir geben Ihnen Auskunft über die Sterbedaten der Zielperson. Sofern Erben bekannt sind oder ein Erbschein beantragt wurde, versorgen wir Sie mit den Anschriften und den Geburtsdaten der gesuchten Erben.